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Verpflichtung zur Meldung von Krebserkrankungen per 1. Januar 2020
Per 1. Januar 2020 wird die Registrierung von bestimmten Daten zu Krebserkrankungen und Vorstufen von Krebserkrankungen schweizweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Homepage des Krebsregisters des Kantons Zürich finden Sie hier: http://www.krebsregister.usz.ch/Seiten/default.aspx.
Die Daten werden erst registriert, wenn der Patient nicht widersprochen hat. Der Patient kann jederzeit und ohne Begründung Widerspruch erheben. Der Patient muss beim kantonalen Krebsregister Widerspruch erheben. Fragen beantwortet Ihnen das Kantonale Krebsregister (krebsregister-zh-zg@usz.ch) oder die Nationale Krebsregistrierungsstelle (contact@nicer.org).